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Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in vielen Bereichen des Zivil- und Handelsrechts.

Die nachfolgend näher beschriebenen Rechtsgebiete überlappen sich oftmals. Deswegen ist anwaltliche Beratung notwendig, um zum Beispiel Schutzmöglichkeiten nach den verschiedenen Rechtsgrundlagen zu prüfen und abzugrenzen. Kommt ein Markenschutz oder ein Design-Schutz in Betracht ? Liegt eine Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz vor oder ist die Anmeldung eines Designs sinnvoll ? Erfüllt eine Erfindung tatsächlich die Schutzvoraussetzungen für ein

Patent ?

 

Weiter ist eine sorgfältige Prüfung der außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehensmöglichkeiten in den genannten Rechtsgebieten angeraten, etwa zur Frage, ob im Eilverfahren oder im Hauptsacheverfahren vorgegangen werden kann oder nach erfolgten Abmahnungen eine - gegebenenfalls modifizierte - Unterlassungserklärung abgegeben wird, um ein aufwendiges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dabei kommt den Mandanten die jahrelange Erfahrung der Kanzlei an den verschiedensten Gerichtsstandorten zugute.

Wettbewerbsrecht

Markenrecht/Markenanmeldung

Urheberrecht / Softwarerecht

Äußerungsrecht 

Designrecht

 

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