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Markenrecht

Ich melde für Sie deutsche, europäische und internationale Marken an.

 

Zunächst muss die Eintragungsfähigkeit der Kennzeichnung geprüft werden. Keineswegs jede Kennzeichnung ist als Marke eintragungsfähig. Empfiehlt sich die Eintragung nur als Wortmarke oder als Bildmarke zum Beispiel mit einem Logo ? Oder ist eine Kombination als Wort-Bild-Marke vorzuziehen ?

 

Sodann wird in Abstimmung mit dem Mandanten ermittelt, welche Markenanmeldung sinnvoll ist. Handelt es sich zum Beispiel um eine Marke mit einem deutschen Begriff, muss vielleicht nur eine deutsche Marke angemeldet werden und nicht eine europäische. Sollte dann eine Ergänzung für den deutschen Sprachraum in Betracht kommen, kann eine Erweiterung durch die Anmeldung einer internationalen Marke erfolgen.

 

Weiter muss eine Prüfung auf möglicherweise kollidierende Marken oder andere Kennzeichnungen etc. vorgenommen werden, die ich ebenfalls - auch unter Einschaltung externer Rechercheagenturen - für Sie durchführe. Hierdurch wird das Risiko von kostenträchtigen Auseinandersetzungen mit eventuell verwechslungsfähigen Voreintragungen in den Markenregistern oder anderen, vorher benutzten Rechten reduziert. Ohne anwaltliche Beratung wird diese Prüfung oft nicht durchgeführt, so dass sich Anmelder dann nicht nur Widersprüchen vor den Markenämtern, sondern auch Schadenersatzforderungen aufgrund von Vor-Markeneintragungen ausgesetzt sehen können.

 

Durch die Anmeldung einer europäischen Marke bei dem europäischen Markenamt (EUIPO) in Alicante kann mit vergleichsweise geringen Amtsgebühren ein Schutz für die Mitgliedsländer der Europäischen Union erlangt werden.

 

Weltweit wird ein Markenschutz durch die Anmeldung einer internationalen Marke bei dem Welt-Markenamt in Genf (WIPO) bewirkt. Hierbei sind unterschiedlichste Vorgaben zu beachten. Aus der jahrelangen Tätigkeit in diesem Bereich bestehen Verbindungen etwa auch zu Anwaltsbüros in New York oder Kanada, sollte deren Einschaltung notwendig werden.

 

Ich vertrete die Anmelder auch in möglichen Widerspruchs- und Gerichtsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA, Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren, Bundespatentgericht BPatG), dem europäischen Markenamt (EUIPO, Beschwerdekammern sowie EuG und EuGH) sowie dem Welt-Markenamt (WIPO) in Genf.

  

Ein weiterer Schwerpunkt der markenrechtlichen Tätigkeit ist die Beratung bei der Suche nach geeigneten Marken für Unternehmungen im Rahmen des Corporate Branding/Corporate Identity (CI), gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Werbeagenturen der Mandanten. Dabei geht es auch um die inhaltliche und (fremd-)sprachliche Bedeutung einer zu schützenden Marke, insbesondere im Rahmen der Entwicklung einer Markenstrategie (Markenfamilie/Serienmarken).

Sodann berate und vertrete ich im Markenrecht zu Abmahnungen und Klageverfahren, insbesondere auch im einstweiligen Rechtsschutz (einstweilige Verfügung). Hierzu gehört auch die Prüfung und Erstellung von Abgrenzungsvereinbarungen, die bei Markenkonflikten zwischen den Markeninhabern geschlossen werden können.

 

Die Kanzlei berät zu vertragsrechtlichen Fragen um das Kennzeichnungsrecht und erstellt Verträge, insbesondere Lizenzierungsverträge.

 

Zu Internet-Domain sind oftmals kennzeichnungs-/markenrechtliche Ansprüche zu prüfen, aber auch wettbewerbs- oder namensrechtliche Ansprüche.  

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