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Äußerungsrecht/Presserecht

Der Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Schutz auch vor unzulässigen Tatsachenbehauptungen oder auch einer Schmähkritik sind vielfach Gegenstand der Tätigkeit der Kanzlei. Beispielhaft sei herausgegriffen der Schutz von Personen, die trotz erst laufender Ermittlungsverfahren ohne rechtskräftigen Abschluss in die Öffentlichkeit mit der entsprechenden Prangerwirkung gezerrt werden.

 

Durch die Ausbreitung der Medien insbesondere im Internet gewinnt das Äußerungsrecht mehr und mehr an Bedeutung. Es sind hier Ansprüche zum Beispiel im Bereich der Forenhaftung aufgrund von Äußerungen in Internet-Foren/Portalen oder Bewertungen von Unternehmen etc. zu prüfen. Meist kommt hier auch ein Vorgehen gegen Suchmaschinen wie Google etc. (auto-complete-Funktion) in Betracht.

 

Auch in diesem Rechtsbereich muß oftmals zeitnah reagiert werden, meist also wiederum im Wege der Abmahnung und einstweiligen Verfügung, gegebenenfalls auch durch eine Gegendarstellung.

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