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Urheberrecht/Softwarerecht

 


Die Kanzlei ist vielfältig im Urheberrecht tätig. Hierbei geht es um die Prüfung von Ansprüchen von Urhebern bezüglich ihrer Werke, zum Beispiel um den Schutz von Werbekonzeptionen oder auch Fotografien, aber auch die Abwehr von Anspruchsstellungen aus angeblich bestehenden Rechten im Bereich download/upload/streaming von Inhalten. Auch das Recht am eigenen Bild gehört hierzu.

 

Ein Beispiel für die Tätigkeit hier ist die Prüfung von Schutzmöglichkeiten nicht nur für die Software selbst, sondern auch für Benutzeroberflächen/user interface (UI), in Abstimmung mit einem möglichen Schutz als (eingetragenes) Design.

 

Auch vertragsrechtliche Fragen wie die Lizenzierung von Nutzungsrechten sind hier oftmals von großer Bedeutung, aber auch die Prüfung und Konzeption von IT-Verträgen, gegebenenfalls in Abstimmung mit einer im Bereich IT tätigen Kanzlei im Hause.

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